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Ergänzung von Bioethanol in der Ausnahme‑Liste des Arbeitsruhegesetzes Verordnung vom 9/21/2009
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/21/2009XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die Ausnahme‑Liste des Arbeitsruhegesetzes, indem sie nach „Fettsäure‑Methylester“ den Zusatz „sowie Bioethanol“ einfügt. Damit wird der Transport von Bioethanol an Wochenenden und Feiertagen erlaubt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert die Ausnahme‑Liste für Transportvorgänge am Wochenende.
  • Nach dem Wort „Fettsäure‑Methylester“ wird die Formulierung „sowie Bioethanol“ eingefügt.
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Hundstorfer Rudolf

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