Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/21/2009XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die Ausnahme‑Liste des Arbeitsruhegesetzes, indem sie nach „Fettsäure‑Methylester“ den Zusatz „sowie Bioethanol“ einfügt. Damit wird der Transport von Bioethanol an Wochenenden und Feiertagen erlaubt.Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert die Ausnahme‑Liste für Transportvorgänge am Wochenende.
- Nach dem Wort „Fettsäure‑Methylester“ wird die Formulierung „sowie Bioethanol“ eingefügt.
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