Heimarbeitstarif für Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren (2009)
Verordnung vom 21.09.2009Zusammenfassung
Die Verordnung 305 legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest. Sie definiert Stücklohn, einen 10‑prozentigen Zuschlag, sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration und gilt seit dem 1. April 2009 in ganz Österreich.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/21/2009XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 305 legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest. Sie definiert Stücklohn, einen 10‑prozentigen Zuschlag, sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration und gilt seit dem 1. April 2009 in ganz Österreich.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst alle Auftraggeber, die Heimarbeiter für die genannten Tätigkeiten beschäftigen.
- Der Stücklohn orientiert sich am Kollektivvertrag des Papier verarbeitenden Gewerbes (Lohngruppe 5, Stundenlohn 6,15 €).
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