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Lehrlingsentschädigung für Sportadministratoren
Verordnung vom 28.09.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Sportadministrations‑Lehrlingen fest, definiert Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse und tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/28/2009XXIV
Bildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Sportadministrations‑Lehrlingen fest, definiert Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse und tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet und richtet sich an Lehrberechtigte und deren Lehrlinge im Beruf Sportadministration.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im ersten Lehrjahr 459 €, im zweiten Lehrjahr 600 € und im dritten Lehrjahr 840 €.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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