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Zulässige Farbstoffe für Arzneimittel
Verordnung vom 01.10.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Farbstoffe in Arzneimitteln verwendet werden dürfen. Nur Stoffe aus Anhang I der EU‑Richtlinie 94/36/EG, die den Reinheitsanforderungen der Richtlinie 95/45/EG entsprechen, sind zulässig.
Bundesministerium für Gesundheit10/1/2009XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Farbstoffe in Arzneimitteln verwendet werden dürfen. Nur Stoffe aus Anhang I der EU‑Richtlinie 94/36/EG, die den Reinheitsanforderungen der Richtlinie 95/45/EG entsprechen, sind zulässig.

Schwerpunkte

  • Nur die in Anhang I der EU‑Richtlinie 94/36/EG aufgeführten Farbstoffe dürfen zur Färbung von Arzneimitteln verwendet werden.
  • Diese Farbstoffe und ihre Zubereitungen müssen die in Anhang der Richtlinie 95/45/EG festgelegten Spezifikationen für Aluminiumfarblacke und Reinheitskriterien erfüllen.
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