Änderung von Kosten- und Antragsregelungen für Butter, Magermilchpulver und Kasein Verordnung vom 10/1/2009
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/1/2009XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 ändert vier Agrar‑Verordnungen und legt fest, dass Kosten für Probenentnahmen künftig von Verkäufern, Einlagerern oder Antragstellern getragen werden; zudem wird das Antragsverfahren für Kasein‑Zusatzstoffe präzisiert.Schwerpunkte
- Die Kosten für Probenentnahmen oder Warenuntersuchungen bei der öffentlichen und privaten Lagerhaltung von Butter werden künftig von den jeweiligen Verkäufern bzw. Einlagerern getragen.
- Bei der öffentlichen Intervention auf dem Markt für Magermilchpulver müssen die Kosten für Probenentnahmen von den Verkäufern bzw. Herstellern übernommen werden.
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