Änderung von Kosten- und Antragsregelungen für Butter, Magermilchpulver und Kasein
Verordnung vom 01.10.2009Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 ändert vier Agrar‑Verordnungen und legt fest, dass Kosten für Probenentnahmen künftig von Verkäufern, Einlagerern oder Antragstellern getragen werden; zudem wird das Antragsverfahren für Kasein‑Zusatzstoffe präzisiert.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/1/2009XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 ändert vier Agrar‑Verordnungen und legt fest, dass Kosten für Probenentnahmen künftig von Verkäufern, Einlagerern oder Antragstellern getragen werden; zudem wird das Antragsverfahren für Kasein‑Zusatzstoffe präzisiert.Schwerpunkte
- Die Kosten für Probenentnahmen oder Warenuntersuchungen bei der öffentlichen und privaten Lagerhaltung von Butter werden künftig von den jeweiligen Verkäufern bzw. Einlagerern getragen.
- Bei der öffentlichen Intervention auf dem Markt für Magermilchpulver müssen die Kosten für Probenentnahmen von den Verkäufern bzw. Herstellern übernommen werden.
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