Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Festlegung des Befallsgebiets des invasiven Käfers Anoplophora glabripennis, verlangt eine behördliche Registrierung und einen Pflanzenpass für den Transport betroffener Laubgehölze sowie jährliche Kontrollen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/1/2009XXIV
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Festlegung des Befallsgebiets des invasiven Käfers Anoplophora glabripennis, verlangt eine behördliche Registrierung und einen Pflanzenpass für den Transport betroffener Laubgehölze sowie jährliche Kontrollen.Schwerpunkte
- Die zuständige Forstbehörde legt das Befallsgebiet des Schadorganismus Anoplophora glabripennis fest, wobei sie Unterlagen zur Verbreitung, den Befallsgrad, das Ausbreitungspotenzial und örtliche Gegebenheiten berücksichtigt.
- Betriebe, die Laubgehölze aus dem festgelegten Befallsgebiet transportieren wollen, müssen beim Landeshauptmann einen Antrag auf Eintragung in das amtliche Verzeichnis stellen und erhalten bei Nachweis ihrer Schadorganismus‑Freiheit einen Pflanzenpass.
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