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Änderung der LMSVG‑Aus‑ und Weiterbildungsverordnung – neue Regeln für Hilfskräfte
Verordnung vom 02.10.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 ergänzt die LMSVG‑Aus‑ und Weiterbildungsverordnung um Regelungen für betriebseigene Hilfskräfte. Sie führt einen neuen Paragraphen 30 ein, legt einen Ausbildungsrahmenplan fest und ändert Prüfungsmodalitäten.
Bundesministerium für Gesundheit10/2/2009XXIV
Umwelt
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 ergänzt die LMSVG‑Aus‑ und Weiterbildungsverordnung um Regelungen für betriebseigene Hilfskräfte. Sie führt einen neuen Paragraphen 30 ein, legt einen Ausbildungsrahmenplan fest und ändert Prüfungsmodalitäten.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph 30 wird eingeführt, der die Bestimmungen für betriebseigene Hilfskräfte regelt.
  • Ein Ausbildungsrahmenplan (Anlage 6) wird angefügt, der die Inhalte und Dauer der Ausbildung von Hilfskräften für Geflügel‑ und Kaninchenuntersuchungen festlegt.
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Stöger Alois, diplômé

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