<!--[-->Ergänzung des Altlastenatlas – Novelle 2009<!--]-->
Ergänzung des Altlastenatlas – Novelle 2009
Verordnung vom 07.10.2009

Zusammenfassung

Die 2. AltlastenatlasNovelle 2009 ergänzt die Verordnung um neue Einträge zu kontaminierten Standorten und legt fest, dass diese Anhänge ab dem 15.10.2009 gelten.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/7/2009XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Die 2. AltlastenatlasNovelle 2009 ergänzt die Verordnung um neue Einträge zu kontaminierten Standorten und legt fest, dass diese Anhänge ab dem 15.10.2009 gelten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung fügt dem Altlastenatlas neue Einträge hinzu, die verschiedene kontaminierte Grundstücke mit Standort‑ und Klassifizierungsdaten beschreiben.
  • Alle neu aufgenommenen Anhänge (2‑4 und 6) treten am 15.10.2009 in Kraft, sodass die Informationen ab diesem Datum rechtsverbindlich sind.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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