Verordnung zur tierischen Überwachung von Erregern und Antibiotikaresistenz 2009
Verordnung vom 08.10.2009Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Rinder, Schafe, Schweine und Hühner jährlich auf ausgewählte Erreger und deren Antibiotikaresistenz untersucht werden müssen. Die Probenahme erfolgt durch offizielle Tierärzte nach staatlichen Stichprobenplänen, die Laboranalysen in benannten Laboren und die Kosten vom Bund getragen werden.Bundesministerium für Gesundheit10/8/2009XXIV
Gesundheit
Tiermedizin
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Rinder, Schafe, Schweine und Hühner jährlich auf ausgewählte Erreger und deren Antibiotikaresistenz untersucht werden müssen. Die Probenahme erfolgt durch offizielle Tierärzte nach staatlichen Stichprobenplänen, die Laboranalysen in benannten Laboren und die Kosten vom Bund getragen werden.Schwerpunkte
- Jährliche Untersuchungen von Rindern, Schafen, Schweinen und Hühnern auf die im Anhang genannten Erreger und deren Antibiotikaresistenz sind durchzuführen.
- Die Probenahme erfolgt nach Stichprobenplänen, die vom Bundesminister für Gesundheit unter Berücksichtigung epidemiologischer Gegebenheiten erstellt werden und von den jeweiligen Landeshauptleuten umgesetzt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.