Bundesministerium für Gesundheit10/9/2009XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 legt für das Jahr 2008 den prozentualen Aufteilungsschlüssel der Krankenversicherungsbeiträge der Pensionist/innen auf die einzelnen Gebietskrankenkassen und Betriebskrankenkassen fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 73 Abs. 5 ASVG als gesetzliche Grundlage für die Festlegung des Aufteilungsschlüssels.
- Für das Jahr 2008 wird der Beitrag der Pensionist/innen wie folgt verteilt: Wiener Gebietskrankenkasse 23,424 %, Niederösterreichische Gebietskrankenkasse 21,193 % und so weiter bis zur Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau mit 0,066 %.
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