<!--[-->Änderung der Verordnung über empfohlene Impfungen – Einführung einer H1N1‑Definition (2009)<!--]-->
Änderung der Verordnung über empfohlene Impfungen – Einführung einer H1N1‑Definition (2009) Verordnung vom 10/22/2009
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Bundesministerium für Gesundheit10/22/2009XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die 2006‑Regelung zu empfohlenen Impfungen um eine Definition für H1N1‑Impfungen und legt fest, dass diese Regel am 27. Oktober 2009 wirksam wird.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph 3a definiert, dass Impfungen gegen das neu auftretende Influenzavirus A(H1N1) als "Impfung im Sinne des Impfschadengesetzes" gelten, wenn ein in Österreich zugelassener Impfstoff verwendet wird und die WHO eine Pandemie ausgerufen hat.
  • Der neue Paragraph 3a tritt am 27. Oktober 2009 in Kraft, wie in Paragraph 5 festgelegt.
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