<!--[-->Verordnung zur Arzneimittelversorgung während einer Influenza‑Pandemie (2009)<!--]-->
Verordnung zur Arzneimittelversorgung während einer Influenza‑Pandemie (2009) Verordnung vom 10/22/2009
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Bundesministerium für Gesundheit10/22/2009XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wie der für die neue Influenza‑A(H1N1) zugelassene Impfstoff während einer von der WHO ausgerufenen Pandemie in Österreich bereitgestellt und verteilt werden kann. Sie gilt maximal sechs Monate nach Inkrafttreten am 22. Oktober 2009.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt, solange die WHO eine Influenza‑Pandemie ausgerufen hat, jedoch höchstens bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten am 22. Oktober 2009.
  • Der Hersteller oder Inhaber der Arzneimittelzulassung darf den für Österreich zugelassenen H1N1‑Impfstoff direkt an Gebietskörperschaften und von der öffentlichen Hand benannte Verteilungszentren abgeben.
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