Verordnung über befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus (2009/10) Verordnung vom 10/23/2009
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/23/2009XXIV
Tourismus
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 350 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Beschäftigte im österreichischen Wintertourismus fest und verteilt diese auf Kärnten, Salzburg, Tirol und Wien. Bewilligungen dürfen höchstens 25 Wochen dauern und müssen vor dem 15. Mai 2010 enden; EU‑Arbeitnehmer erhalten Vorrang.Schwerpunkte
- Ein Gesamt‑Kontingent von 350 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Beschäftigte im Wintertourismus wird festgelegt.
- Die Aufteilung des Kontingents erfolgt nach Bundesländern: Kärnten (10), Salzburg (120), Tirol (200) und Wien (20).
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