Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche monatliche Lehrlingsgehälter für Veranstaltungstechniker fest, führt einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration ein und bestimmt einen Stundensatz von 8,25 € für Überstunden, wenn kein Facharbeiterlohn vorhanden ist.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/23/2009XXIV
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche monatliche Lehrlingsgehälter für Veranstaltungstechniker fest, führt einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration ein und bestimmt einen Stundensatz von 8,25 € für Überstunden, wenn kein Facharbeiterlohn vorhanden ist.Schwerpunkte
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr 464 €, im 2. Lehrjahr 598 €, im 3. Lehrjahr 740 € und im 4. Lehrjahr 958 €.
- Jeder Lehrling erhält einmal im Jahr einen Urlaubszuschuss in Höhe einer Monatsentschädigung, zahlbar spätestens am 30. Juni.
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