<!--[-->Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen (2009)<!--]-->
Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen (2009)
Verordnung vom 23.10.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche monatliche Lehrlingsgehälter für Veranstaltungstechniker fest, führt einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration ein und bestimmt einen Stundensatz von 8,25 € für Überstunden, wenn kein Facharbeiterlohn vorhanden ist.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/23/2009XXIV
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche monatliche Lehrlingsgehälter für Veranstaltungstechniker fest, führt einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration ein und bestimmt einen Stundensatz von 8,25 € für Überstunden, wenn kein Facharbeiterlohn vorhanden ist.

Schwerpunkte

  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr 464 €, im 2. Lehrjahr 598 €, im 3. Lehrjahr 740 € und im 4. Lehrjahr 958 €.
  • Jeder Lehrling erhält einmal im Jahr einen Urlaubszuschuss in Höhe einer Monatsentschädigung, zahlbar spätestens am 30. Juni.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.