<!--[-->Änderung der Schiffsausrüstungsverordnung – Anpassung an EU‑Richtlinie 2009/26/EG<!--]-->
Änderung der Schiffsausrüstungsverordnung – Anpassung an EU‑Richtlinie 2009/26/EG
Verordnung vom 06.11.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung 356/2009 aktualisiert die Schiffsausrüstungsverordnung, indem sie die Bezugnahme auf die EU‑Richtlinie 2002/75/EG durch die neue Richtlinie 2009/26/EG ersetzt und Übergangsfristen für bereits produzierte Ausrüstungen festlegt.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/6/2009XXIV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 356/2009 aktualisiert die Schiffsausrüstungsverordnung, indem sie die Bezugnahme auf die EU‑Richtlinie 2002/75/EG durch die neue Richtlinie 2009/26/EG ersetzt und Übergangsfristen für bereits produzierte Ausrüstungen festlegt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ersetzt die bisherige Bezugnahme auf die EU‑Richtlinie 2002/75/EG durch die neue Richtlinie 2009/26/EG, sodass alle zukünftigen Regelungen auf dem neuesten EU‑Recht basieren.
  • Ausgestattungen, die vor dem 21. Juli 2009 hergestellt wurden, dürfen bis zum 21. Juli 2011 weiterhin an Bord österreichischer Seeschiffe eingesetzt werden, wenn sie den damals gültigen Zulassungsverfahren entsprechen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.