<!--[-->Änderung der Schiffsausrüstungsverordnung – Anpassung an EU‑Richtlinie 2009/26/EG<!--]-->
Änderung der Schiffsausrüstungsverordnung – Anpassung an EU‑Richtlinie 2009/26/EG Verordnung vom 11/6/2009
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/6/2009XXIV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 356/2009 aktualisiert die Schiffsausrüstungsverordnung, indem sie die Bezugnahme auf die EU‑Richtlinie 2002/75/EG durch die neue Richtlinie 2009/26/EG ersetzt und Übergangsfristen für bereits produzierte Ausrüstungen festlegt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ersetzt die bisherige Bezugnahme auf die EU‑Richtlinie 2002/75/EG durch die neue Richtlinie 2009/26/EG, sodass alle zukünftigen Regelungen auf dem neuesten EU‑Recht basieren.
  • Ausgestattungen, die vor dem 21. Juli 2009 hergestellt wurden, dürfen bis zum 21. Juli 2011 weiterhin an Bord österreichischer Seeschiffe eingesetzt werden, wenn sie den damals gültigen Zulassungsverfahren entsprechen.
Dokumente (PDFs)
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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