Änderung der Entsorgungsverordnung – Aktualisierung des Verweises auf EU‑Richtlinie 2007/71/EG
Verordnung vom 06.11.2009Zusammenfassung
Die 357. Verordnung von 2009 ändert die Entsorgungsverordnung, indem sie das Zitat in § 3 Abs. 1 auf die EU‑Richtlinie 2007/71/EG aktualisiert und damit die Regelungen zur Entsorgung von Schiffsabfällen an den aktuellen EU‑Standard anpasst.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/6/2009XXIV
Umwelt
Zusammenfassung
Die 357. Verordnung von 2009 ändert die Entsorgungsverordnung, indem sie das Zitat in § 3 Abs. 1 auf die EU‑Richtlinie 2007/71/EG aktualisiert und damit die Regelungen zur Entsorgung von Schiffsabfällen an den aktuellen EU‑Standard anpasst.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 7 Abs. 4 des Seeschifffahrts‑Erfüllungsgesetzes als Rechtsgrundlage für die Änderung.
- Das Zitat in § 3 Abs. 1 wird von der alten Referenz auf die EU‑Richtlinie 2007/71/EG geändert.
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