<!--[-->Änderung der Nebenleistungsverordnung – IT‑Betreuung und Praxiskoordination<!--]-->
Änderung der Nebenleistungsverordnung – IT‑Betreuung und Praxiskoordination
Verordnung vom 10.11.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung 358/2009 ergänzt die Nebenleistungsverordnung um neue Regelungen zur Praxisbetreuung, zur Bestellung von Studienkoordinatoren an Berufsschulen und zu einer detaillierten Einrechnung von IT‑Betreuungsstunden in die Lehrverpflichtung.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/10/2009XXIV
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung 358/2009 ergänzt die Nebenleistungsverordnung um neue Regelungen zur Praxisbetreuung, zur Bestellung von Studienkoordinatoren an Berufsschulen und zu einer detaillierten Einrechnung von IT‑Betreuungsstunden in die Lehrverpflichtung.

Schwerpunkte

  • Für die Praktikumsbetreuung an Fachschulen für Sozialberufe wird pro betreutem Schüler 0,25 Werteinheiten angerechnet.
  • Berufsschulen (z. B. Gymnasien für Berufstätige, Höhere technische Lehranstalten) dürfen Studienkoordinatoren bestellen, wenn sie öffentliche oder öffentlich-rechtliche Schulen sind und Subventionen erhalten.
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