Änderung der Nebenleistungsverordnung – IT‑Betreuung und Praxiskoordination Verordnung vom 11/10/2009
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/10/2009XXIV
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung 358/2009 ergänzt die Nebenleistungsverordnung um neue Regelungen zur Praxisbetreuung, zur Bestellung von Studienkoordinatoren an Berufsschulen und zu einer detaillierten Einrechnung von IT‑Betreuungsstunden in die Lehrverpflichtung.Schwerpunkte
- Für die Praktikumsbetreuung an Fachschulen für Sozialberufe wird pro betreutem Schüler 0,25 Werteinheiten angerechnet.
- Berufsschulen (z. B. Gymnasien für Berufstätige, Höhere technische Lehranstalten) dürfen Studienkoordinatoren bestellen, wenn sie öffentliche oder öffentlich-rechtliche Schulen sind und Subventionen erhalten.
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