Bundesministerium für Gesundheit11/11/2009XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 erweitert die Meldepflicht für übertragbare Krankheiten um Influenza A(H1N1) und hebt die vorherige Regelung auf.Schwerpunkte
- Die Anzeigepflicht nach dem Epidemiegesetz wird auf Erkrankungen und Todesfälle durch das Influenzavirus A(H1N1) ausgeweitet.
- Mit Inkrafttreten dieser Verordnung wird die vorherige Verordnung von 2009 aufgehoben, sodass nur noch diese Fassung gilt.
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