<!--[-->Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus (Verordnung 360/2009)<!--]-->
Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus (Verordnung 360/2009) Verordnung vom 11/12/2009
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/12/2009XXIV
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Tourismus (nicht in der Liste, aber thematisch zu "Wirtschaft" passend)

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 6 570 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitnehmer im österreichischen Wintertourismus fest und regelt deren Vergabe bis April/Mai 2010.

Schwerpunkte

  • Ein Kontingent von insgesamt 6 570 befristeten Stellen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus wird festgelegt.
  • Das Kontingent wird auf die Bundesländer verteilt: Burgenland 60 (davon 5 für Schausteller), Kärnten 180, Niederösterreich 140 (davon 40 für Schausteller), Oberösterreich 215 (davon 15 für Schausteller), Salzburg 2 145, Steiermark 575 (davon 40 für Schausteller), Tirol 2 705, Vorarlberg 495, Wien 55 (davon 25 für Schausteller).
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Hundstorfer Rudolf

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