Zusammenfassung
Die Verordnung führt den neuen dritten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 6.3) ein, hebt damit ersetzte Monographien auf und lässt den Nachtrag vom Verlag Österreich GmbH veröffentlichen.Bundesministerium für Gesundheit11/13/2009XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt den neuen dritten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 6.3) ein, hebt damit ersetzte Monographien auf und lässt den Nachtrag vom Verlag Österreich GmbH veröffentlichen.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 6.3) wird in Kraft gesetzt.
- Alle Monographien und Texte des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs, die durch den Nachtrag 6.3 ersetzt werden, verlieren ihre Rechtskraft.
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