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Einführung des 32. Nachtrags zum Arzneibuch (Nachtrag 6.3)
Verordnung vom 13.11.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den neuen dritten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 6.3) ein, hebt damit ersetzte Monographien auf und lässt den Nachtrag vom Verlag Österreich GmbH veröffentlichen.
Bundesministerium für Gesundheit11/13/2009XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den neuen dritten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 6.3) ein, hebt damit ersetzte Monographien auf und lässt den Nachtrag vom Verlag Österreich GmbH veröffentlichen.

Schwerpunkte

  • Die deutschsprachige Fassung des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 6.3) wird in Kraft gesetzt.
  • Alle Monographien und Texte des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs, die durch den Nachtrag 6.3 ersetzt werden, verlieren ihre Rechtskraft.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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