Bundesministerium für Gesundheit11/13/2009XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Anzeigepflicht für übertragbare Krankheiten um Influenza A(H1N1), wenn eine stationäre Behandlung nötig ist oder ein Todesfall auftritt.Schwerpunkte
- Die Anzeigepflicht wird um Influenza A(H1N1) erweitert, wenn die Erkrankung eine stationäre Behandlung erfordert.
- Todesfälle, die nachweislich mit einer laborbestätigten Influenza‑A‑H1N1‑Infektion zusammenhängen, werden meldepflichtig.
Dokumente (PDFs)
