Zusammenfassung
Die Verordnung macht sieben berufsbildende Schulen zu anweisenden Organen, die nach dem Bundeshaushaltsgesetz Weisungen erteilen dürfen. Die Regelung gilt ab dem 24. Oktober 2009.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/16/2009XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung macht sieben berufsbildende Schulen zu anweisenden Organen, die nach dem Bundeshaushaltsgesetz Weisungen erteilen dürfen. Die Regelung gilt ab dem 24. Oktober 2009.Schwerpunkte
- Bestimmte Schulen werden zu anweisenden Organen im Sinne des Bundeshaushaltsgesetzes erklärt.
- Die Auflistung umfasst sieben Schulen in verschiedenen Bundesländern, die diese neue Rolle übernehmen.
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