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Übertragung von Aufgaben an bestimmte Berufsschulen Verordnung vom 11/16/2009
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/16/2009XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung macht sieben berufsbildende Schulen zu anweisenden Organen, die nach dem Bundeshaushaltsgesetz Weisungen erteilen dürfen. Die Regelung gilt ab dem 24. Oktober 2009.

Schwerpunkte

  • Bestimmte Schulen werden zu anweisenden Organen im Sinne des Bundeshaushaltsgesetzes erklärt.
  • Die Auflistung umfasst sieben Schulen in verschiedenen Bundesländern, die diese neue Rolle übernehmen.
Dokumente (PDFs)
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