Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/16/2009XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass Eier nach Qualität und Gewicht klassifiziert, eindeutig gekennzeichnet und mit Angabe dieser Klassen auf Rechnungen, Werbematerialien und Preislisten versehen werden müssen. Außerdem müssen Erzeuger‑ und Packbetriebe registriert sein und Verstöße werden mit Geldbußen geahndet.Schwerpunkte
- Eier müssen mit einem eindeutigen Erzeugercode gekennzeichnet werden, der das Haltungssystem und die Betriebsnummer des Erzeugers enthält.
- Rechnungen, Lieferscheine und sonstige Transportpapiere müssen die jeweilige Güte‑ und Gewichtsklasse des gelieferten Eisers angeben.
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