Anpassung der Lohnzuschläge für Urlaub und Abfertigung im Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsgesetz Verordnung vom 11/18/2009
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/18/2009XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 erhöht den Lohnzuschlag für Bauarbeiter im Jahr 2010 auf das 1,4‑fache des um 20 % erhöhten Stundenlohns und fügt einen Übergangsabsatz zu § 4 ein. Die neue Regelung gilt ab dem 1. Jänner 2010.Schwerpunkte
- Der Lohnzuschlag für das Jahr 2010 wird auf das 1,4‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns festgelegt.
- Die geänderte Fassung von § 3 tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft; für Zeiträume davor gilt die bisherige Regelung weiter.
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