Anpassung der Lohnzuschläge für Urlaub und Abfertigung im Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungsgesetz
Verordnung vom 18.11.2009Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 erhöht den Lohnzuschlag für Bauarbeiter im Jahr 2010 auf das 1,4‑fache des um 20 % erhöhten Stundenlohns und fügt einen Übergangsabsatz zu § 4 ein. Die neue Regelung gilt ab dem 1. Jänner 2010.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/18/2009XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 erhöht den Lohnzuschlag für Bauarbeiter im Jahr 2010 auf das 1,4‑fache des um 20 % erhöhten Stundenlohns und fügt einen Übergangsabsatz zu § 4 ein. Die neue Regelung gilt ab dem 1. Jänner 2010.Schwerpunkte
- Der Lohnzuschlag für das Jahr 2010 wird auf das 1,4‑fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns festgelegt.
- Die geänderte Fassung von § 3 tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft; für Zeiträume davor gilt die bisherige Regelung weiter.
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