Zusammenfassung
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung ändert die 28. MBA‑Verordnung, indem das in § 4 genannte Gültigkeitsende von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 angepasst wird.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung11/19/2009XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung ändert die 28. MBA‑Verordnung, indem das in § 4 genannte Gültigkeitsende von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 angepasst wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung ändert das in § 4 genannte Enddatum des MBA‑Programms von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012.
- Die Rechtsgrundlage für die Änderung ist § 124 Abs. 6a des Universitätsgesetzes 2002.
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