<!--[-->Änderung der 28. MBA‑Verordnung – Datumskorrektur<!--]-->
Änderung der 28. MBA‑Verordnung – Datumskorrektur
Verordnung vom 19.11.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung ändert die 28. MBA‑Verordnung, indem das in § 4 genannte Gültigkeitsende von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 angepasst wird.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung11/19/2009XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung ändert die 28. MBA‑Verordnung, indem das in § 4 genannte Gültigkeitsende von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 angepasst wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ändert das in § 4 genannte Enddatum des MBA‑Programms von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012.
  • Die Rechtsgrundlage für die Änderung ist § 124 Abs. 6a des Universitätsgesetzes 2002.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hahn Johannes, Dr. © Parlamentsdirektion

Hahn Johannes, Dr.

ÖVP


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.