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Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren
Verordnung vom 19.11.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren in Österreich fest, mit einem Mindeststundenlohn von 6,68 € plus 10 % Zuschlag, gültig ab dem 1. Juli 2009.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2009XXIV
Arbeit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren in Österreich fest, mit einem Mindeststundenlohn von 6,68 € plus 10 % Zuschlag, gültig ab dem 1. Juli 2009.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Spielwaren, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt sind.
  • Die Stückentgelte für Heimarbeiter werden mit einem Mindeststundenlohn von 6,68 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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