Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2009XXIV
Arbeit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren in Österreich fest, mit einem Mindeststundenlohn von 6,68 € plus 10 % Zuschlag, gültig ab dem 1. Juli 2009.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Spielwaren, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt sind.
- Die Stückentgelte für Heimarbeiter werden mit einem Mindeststundenlohn von 6,68 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
