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Heimarbeitstarif für Kunststoffherstellung und -bearbeitung Verordnung vom 11/19/2009
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2009XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen speziellen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffen fest. Sie definiert einheitliche Lohnsätze, einen 10 %‑Zuschlag sowie Urlaub- und Weihnachtszulagen und gilt in ganz Österreich seit dem 1. Juli 2009.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreichs und umfasst alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Kunststoffen, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsvereinbarungen abgedeckt sind.
  • Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag des kunststoffverarbeitenden Gewerbes berechnet, wobei ein Stundenlohn von 6,93 € zugrunde gelegt wird.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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