Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2009XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen speziellen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffen fest. Sie definiert einheitliche Lohnsätze, einen 10 %‑Zuschlag sowie Urlaub- und Weihnachtszulagen und gilt in ganz Österreich seit dem 1. Juli 2009.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreichs und umfasst alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Kunststoffen, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsvereinbarungen abgedeckt sind.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag des kunststoffverarbeitenden Gewerbes berechnet, wobei ein Stundenlohn von 6,93 € zugrunde gelegt wird.
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