Bundesministerium für Inneres2/13/2009XXIV
Zivildienst
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2009 erhöht die Verpflegungszuschüsse für Zivildienstleistende: € 3,40 → € 4,00 für die tägliche Mahlzeit und € 13,60 → € 16,00 für sonstige Kosten. Zusätzlich wird ein neuer Absatz eingefügt, der das Inkrafttreten ab dem 1. Jänner 2009 festlegt.Schwerpunkte
- Der Betrag für die tägliche Mahlzeit wird von € 3,40 auf € 4,00 erhöht.
- Der Pauschalbetrag für sonstige Verpflegungskosten steigt von € 13,60 auf € 16,00.
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