Zusammenfassung
Die Verordnung 370/2009 legt Lohnsätze und Zusatzzuschläge für qualifizierte und nicht‑qualifizierte Heimarbeiter im kunstgewerblichen Bereich fest und gilt seit dem 1. Juli 2009.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2009XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 370/2009 legt Lohnsätze und Zusatzzuschläge für qualifizierte und nicht‑qualifizierte Heimarbeiter im kunstgewerblichen Bereich fest und gilt seit dem 1. Juli 2009.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und bezieht sich ausschließlich auf die Herstellung oder Bearbeitung kunstgewerblicher Artikel.
- Es wird zwischen qualifizierten Arbeiten (z. B. Hinterglasmalerei, Ikonenmalerei, Federzeichnungen) und nicht‑qualifizierten Arbeiten unterschieden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.