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Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Tätigkeiten (2009) Verordnung vom 11/19/2009
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2009XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 370/2009 legt Lohnsätze und Zusatzzuschläge für qualifizierte und nicht‑qualifizierte Heimarbeiter im kunstgewerblichen Bereich fest und gilt seit dem 1. Juli 2009.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und bezieht sich ausschließlich auf die Herstellung oder Bearbeitung kunstgewerblicher Artikel.
  • Es wird zwischen qualifizierten Arbeiten (z. B. Hinterglasmalerei, Ikonenmalerei, Federzeichnungen) und nicht‑qualifizierten Arbeiten unterschieden.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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