Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen speziellen Tarif für Heimarbeiter fest, die Bürsten und Pinsel herstellen oder bearbeiten. Sie definiert Geltungsbereich, Arbeitszeiten, Löhne, Zuschläge und das Inkrafttreten am 1. Juli 2009.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2009XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen speziellen Tarif für Heimarbeiter fest, die Bürsten und Pinsel herstellen oder bearbeiten. Sie definiert Geltungsbereich, Arbeitszeiten, Löhne, Zuschläge und das Inkrafttreten am 1. Juli 2009.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für die Herstellung bzw. Bearbeitung von Bürsten und Pinseln, sofern nicht bereits in anderen Heimarbeitsverträgen geregelt.
- Für 21 verschiedene Bürstentypen werden konkrete Arbeitszeiten pro 1 000 Stück festgelegt (z. B. 161 Minuten für Glanzbürsten, 317 Minuten für Klosettbürsten).
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