Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Heimarbeiter in der Holzverarbeitung einen einheitlichen Stundenlohn von 6,68 € plus einem 10‑%‑Zuschlag fest. Sie gilt in ganz Österreich für alle Auftraggeber und trat am 1. Juli 2009 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für die Herstellung bzw. Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren, sofern diese Tätigkeit nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt ist.
- Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 6,68 € berechnet.
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