Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Heimarbeiter in der Herstellung oder Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren einen Stundenlohn von 6,68 € erhalten und zusätzlich einen 10 %igen Heimarbeitszuschlag. Der Tarif gilt für ganz Österreich und trat am 1. Juli 2009 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich.
- Er gilt für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren, sofern diese nicht bereits durch einen anderen Heimarbeitsgesamtvertrag abgedeckt sind.
Dokumente (PDFs)
