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Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren Verordnung vom 11/19/2009
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Heimarbeiter in der Herstellung oder Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren einen Stundenlohn von 6,68 € erhalten und zusätzlich einen 10 %igen Heimarbeitszuschlag. Der Tarif gilt für ganz Österreich und trat am 1. Juli 2009 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich.
  • Er gilt für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren, sofern diese nicht bereits durch einen anderen Heimarbeitsgesamtvertrag abgedeckt sind.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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