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Heimarbeitstarif für Knopfwaren – Mindestlohn und Zuschlag Verordnung vom 11/19/2009
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2009XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für Knopfwaren fest: ein Stückentgelt basierend auf 7,47 € Stundenlohn, plus 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich seit 1. Juli 2009.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und bezieht sich auf die Herstellung sowie Anpassung von Knopfwaren, ausgenommen Zwirnknöpfe.
  • Die Stückentgelte werden anhand eines Stundenlohns von 7,47 € berechnet.
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Hundstorfer Rudolf

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