Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen speziellen Heimarbeitstarif für die Herstellung von Kunststoffwaren im Bezirk Gmünd, Niederösterreich, fest. Sie definiert einen Stundenlohn von 5,36 €, einen zusätzlichen 10‑%‑Heimarbeitszuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse von je 8 %, gültig ab dem 1. Juli 2009.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2009XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen speziellen Heimarbeitstarif für die Herstellung von Kunststoffwaren im Bezirk Gmünd, Niederösterreich, fest. Sie definiert einen Stundenlohn von 5,36 €, einen zusätzlichen 10‑%‑Heimarbeitszuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse von je 8 %, gültig ab dem 1. Juli 2009.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Niederösterreich, genauer den politischen Bezirk Gmünd.
- Fachlich bezieht er sich auf die Herstellung von Kunststoffhülsen, Kappen und Pumpen für Lebensmittel‑ und Genussmittel.
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