Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/24/2009XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 2010 einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen in Österreich fest, definiert drei Lohngruppen und regelt Zuschläge, Sonderzahlungen sowie Arbeitsmaterial und Fahrtkosten.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Hausbetreuer/innen, die Reinigung, Wartung, Beaufsichtigung oder Betreuung von Anlagen ausführen.
- Es gibt drei Lohngruppen: LG 1 (8,26 €), LG 2 (9,24 €) und LG 3 (12,23 €) pro Stunde; für Arbeiten nach § 2 wird ein Zuschlag von 7 % auf den Grundlohn aufgeschlagen.
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