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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien (ab 01‑01‑2010)
Verordnung vom 24.11.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2010 den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien fest und definiert detaillierte Entgelte, Zuschläge sowie Sonderzahlungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/24/2009XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2010 den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien fest und definiert detaillierte Entgelte, Zuschläge sowie Sonderzahlungen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle Hausbesorger/innen in Wien, deren Arbeitgeber nicht bereits einem Kollektivvertrag angehören.
  • Der Tarif definiert ein Grundentgelt für verschiedene Hausbesorgertätigkeiten (z. B. Fassadeninstandsetzung, Aufzugseinbau) und legt Zuschläge von 75 % bei bestimmten Arbeitsbedingungen fest.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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