Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2010 den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien fest und definiert detaillierte Entgelte, Zuschläge sowie Sonderzahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/24/2009XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2010 den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien fest und definiert detaillierte Entgelte, Zuschläge sowie Sonderzahlungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Hausbesorger/innen in Wien, deren Arbeitgeber nicht bereits einem Kollektivvertrag angehören.
- Der Tarif definiert ein Grundentgelt für verschiedene Hausbesorgertätigkeiten (z. B. Fassadeninstandsetzung, Aufzugseinbau) und legt Zuschläge von 75 % bei bestimmten Arbeitsbedingungen fest.
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