Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/24/2009XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt Mindestlohn‑Pauschalen für Hausbetreuer*innen in Wien fest und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das Bundesland Wien und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften beauftragt sind – sofern sie nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt werden.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Betreuer monatlich 82,19 €; ab dem achten Geschoss erhöht sich dieser Betrag um 5,89 € pro zusätzlichem Geschoss.
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