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Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Niederösterreich (gültig ab 01.01.2010) Verordnung vom 11/24/2009
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/24/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Niederösterreich fest, gilt seit 1. Jänner 2010 und enthält detaillierte Entgelte sowie Zuschläge für Sonderarbeiten.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für Hausbesorger*innen und deren Arbeitgeber in Niederösterreich, wenn kein Kollektivvertrag besteht.
  • Für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Fassadenarbeiten, Aufzugsbetreuung) wird ein festgelegtes Entgelt pro Arbeitsschritt gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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