Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Niederösterreich (gültig ab 01.01.2010) Verordnung vom 11/24/2009
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/24/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Niederösterreich fest, gilt seit 1. Jänner 2010 und enthält detaillierte Entgelte sowie Zuschläge für Sonderarbeiten.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für Hausbesorger*innen und deren Arbeitgeber in Niederösterreich, wenn kein Kollektivvertrag besteht.
- Für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Fassadenarbeiten, Aufzugsbetreuung) wird ein festgelegtes Entgelt pro Arbeitsschritt gezahlt.
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