Übertragung der E‑Voting‑Durchführung für Hochschülerschaftswahlen 2009 an das Bundesrechenzentrum
Verordnung vom 13.02.2009Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt die Durchführung der elektronischen Hochschülerschaftswahlen 2009 an das Bundesrechenzentrum GmbH. Sie basiert auf § 2 Abs. 6 des Bundesrechenzentrum‑Gesetzes und § 34 Abs. 4 des Hochschülerschaftsgesetzes und tritt am 13. Februar 2009 in Kraft.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung2/13/2009XXIV
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Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt die Durchführung der elektronischen Hochschülerschaftswahlen 2009 an das Bundesrechenzentrum GmbH. Sie basiert auf § 2 Abs. 6 des Bundesrechenzentrum‑Gesetzes und § 34 Abs. 4 des Hochschülerschaftsgesetzes und tritt am 13. Februar 2009 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit der Durchführung der elektronischen Wahlen bei den Hochschulen im Jahr 2009 betraut.
- Die Regelung gilt für alle Hochschülerschaftswahlen an österreichischen Universitäten im Jahr 2009.
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