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Übertragung der E‑Voting‑Durchführung für Hochschülerschaftswahlen 2009 an das Bundesrechenzentrum
Verordnung vom 13.02.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt die Durchführung der elektronischen Hochschülerschaftswahlen 2009 an das Bundesrechenzentrum GmbH. Sie basiert auf § 2 Abs. 6 des Bundesrechenzentrum‑Gesetzes und § 34 Abs. 4 des Hochschülerschaftsgesetzes und tritt am 13. Februar 2009 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung2/13/2009XXIV
Bildung
Öffentliche Verwaltung
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt die Durchführung der elektronischen Hochschülerschaftswahlen 2009 an das Bundesrechenzentrum GmbH. Sie basiert auf § 2 Abs. 6 des Bundesrechenzentrum‑Gesetzes und § 34 Abs. 4 des Hochschülerschaftsgesetzes und tritt am 13. Februar 2009 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Bundesrechenzentrum GmbH wird mit der Durchführung der elektronischen Wahlen bei den Hochschulen im Jahr 2009 betraut.
  • Die Regelung gilt für alle Hochschülerschaftswahlen an österreichischen Universitäten im Jahr 2009.
Dokumente (PDFs)
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Hahn Johannes, Dr.

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9 - Wien



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