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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Niederösterreich (gültig ab 01.01.2010) Verordnung vom 11/24/2009
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/24/2009XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Januar 2010 einen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen in Niederösterreich fest, inklusive genauer Pauschal‑ und Stundensätze für Aufzüge, Freizeit‑Einrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen und Garagen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Niederösterreich und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Auftragnehmer monatlich 77,69 €, plus 10,04 € für jedes Geschoss über sieben.
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Hundstorfer Rudolf

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