Bundesministerium für Gesundheit11/25/2009XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 381/2009 erweitert die Rindertuberkuloseverordnung um neue Test‑ und Kontrollmaßnahmen, definiert Sonderuntersuchungsgebiete und legt detaillierte Verfahren für die Untersuchung von Rindern bei Verdacht auf Tuberkulose fest.Schwerpunkte
- Gefallene und nicht zur Fleischgewinnung getötete Rinder ab einem Alter von zwei Jahren müssen nach einem risikobasierten Stichprobenplan bei der örtlichen Sammelstelle oder im Zwischenbehandlungsbetrieb auf pathologische Anzeichen von Tuberkulose untersucht werden.
- Der Bundesminister kann Gebiete für einen festgelegten Zeitraum als "Tbc‑Sonderuntersuchungsgebiet" bzw. "Tbc‑Sonderüberwachungsgebiet" ausweisen; dort müssen alle Tiere in dem Zeitraum mittels Tbc‑Test untersucht werden.
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