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IUU‑Fischerei‑Verordnung (Bekämpfung illegaler Fischerei) Verordnung vom 11/26/2009
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/26/2009XXIV
Fischerei

Zusammenfassung

Die IUU‑Fischerei‑Verordnung überträgt EU‑Regelungen zur Bekämpfung illegaler Fischerei in nationales Recht, legt das BAES als Durchführungsbehörde fest und definiert Importgrenzen sowie Melde‑ und Dokumentationspflichten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt EU‑Rechtsakte zur Bekämpfung von IUU‑Fischerei in nationales Recht ein.
  • Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) ist die zuständige Durchführungsbehörde.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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