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IUU‑Fischerei‑Verordnung (Bekämpfung illegaler Fischerei)
Verordnung vom 26.11.2009

Zusammenfassung

Die IUU‑Fischerei‑Verordnung überträgt EU‑Regelungen zur Bekämpfung illegaler Fischerei in nationales Recht, legt das BAES als Durchführungsbehörde fest und definiert Importgrenzen sowie Melde‑ und Dokumentationspflichten.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/26/2009XXIV
Fischerei

Zusammenfassung

Die IUU‑Fischerei‑Verordnung überträgt EU‑Regelungen zur Bekämpfung illegaler Fischerei in nationales Recht, legt das BAES als Durchführungsbehörde fest und definiert Importgrenzen sowie Melde‑ und Dokumentationspflichten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt EU‑Rechtsakte zur Bekämpfung von IUU‑Fischerei in nationales Recht ein.
  • Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) ist die zuständige Durchführungsbehörde.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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