Zusammenfassung
Die IUU‑Fischerei‑Verordnung überträgt EU‑Regelungen zur Bekämpfung illegaler Fischerei in nationales Recht, legt das BAES als Durchführungsbehörde fest und definiert Importgrenzen sowie Melde‑ und Dokumentationspflichten.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/26/2009XXIV
Fischerei
Zusammenfassung
Die IUU‑Fischerei‑Verordnung überträgt EU‑Regelungen zur Bekämpfung illegaler Fischerei in nationales Recht, legt das BAES als Durchführungsbehörde fest und definiert Importgrenzen sowie Melde‑ und Dokumentationspflichten.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt EU‑Rechtsakte zur Bekämpfung von IUU‑Fischerei in nationales Recht ein.
- Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) ist die zuständige Durchführungsbehörde.
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