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Landeshöchstzahlen für ausländische Beschäftigte 2010 Verordnung vom 11/26/2009
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2009XXIV
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2010 in jedem Bundesland eine maximale Zahl ausländischer Beschäftigter fest, um die bundesweite Höchstzahl zu sichern.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für jedes Bundesland eine maximale Zahl ausländischer Beschäftigter für das Jahr 2010 fest.
  • Die festgesetzten Zahlen sichern die Einhaltung der bundesweiten Höchstzahl, indem sie die Summe aller Landeshöchstzahlen auf das zulässige Niveau begrenzen.
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Hundstorfer Rudolf

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