Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2010 in jedem Bundesland eine maximale Zahl ausländischer Beschäftigter fest, um die bundesweite Höchstzahl zu sichern.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/26/2009XXIV
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2010 in jedem Bundesland eine maximale Zahl ausländischer Beschäftigter fest, um die bundesweite Höchstzahl zu sichern.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jedes Bundesland eine maximale Zahl ausländischer Beschäftigter für das Jahr 2010 fest.
- Die festgesetzten Zahlen sichern die Einhaltung der bundesweiten Höchstzahl, indem sie die Summe aller Landeshöchstzahlen auf das zulässige Niveau begrenzen.
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