Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/1/2009XXIV
Straßen- und Brückenbau
Zusammenfassung
Die Verordnung 394/2009 ändert die Mauttarifverordnung 2009, legt neue Grundkilometertarife und Streckentarife für verschiedene Fahrzeugkategorien fest und führt Nacht‑Tarife ein. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2010.Schwerpunkte
- Der Grundkilometertarif für zweiachsige Kraftfahrzeuge wird auf 14,4 Cent pro Kilometer festgelegt (Tarifgruppe A), mit leicht höheren Sätzen für die Gruppen B und C.
- Die Mautbeträge für die einzelnen Streckenabschnitte werden je nach Tarifgruppe (A, B, C) und Fahrzeugkategorie (Kat. 2, 3, 4) detailliert aufgelistet.
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