Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur12/1/2009XXIV
Kulturpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die rechtliche Stellung, Finanzierung und Organisationsstruktur des Kunsthistorischen Museums, des Museums für Völkerkunde und des Österreichischen Theatermuseums als gemeinsame gemeinnützige Anstalt unter Bundesaufsicht.Schwerpunkte
- Das Kunsthistorische Museum, das Museum für Völkerkunde und das Österreichische Theatermuseum werden zu einer gemeinsamen wissenschaftlichen Anstalt öffentlichen Rechts zusammengefasst, die gemeinnützig ist und unter Aufsicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur steht.
- Die Anstalt erhält finanzielle Mittel aus Bundeszuwendungen, anderen Zuschüssen sowie eigenen Einnahmen (Eintritt, Shop, Gastronomie usw.) und muss diese ausschließlich für den museumsbezogenen Zweck einsetzen.
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