Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur12/1/2009XXIV
Kunst
Museum
Finanzwesen
Wissenschaft
Kulturpolitik
Öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung definiert das Belvedere als gemeinnützige wissenschaftliche Anstalt, regelt ihre Finanzierung, Aufgaben (Sammlung, Forschung, Vermittlung) und die interne Organisation mit Geschäftsführung, Kuratorium und Vollversammlung.Schwerpunkte
- Das Belvedere ist als wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur unterstellt und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Ziele.
- Die Vermittlungsarbeit soll die Teilhabe der Bevölkerung an den Sammlungen fördern, insbesondere für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen.
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