<!--[-->Museumsordnung für die Albertina – Rechtsform, Aufgaben und Governance<!--]-->
Museumsordnung für die Albertina – Rechtsform, Aufgaben und Governance
Verordnung vom 01.12.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert die Albertina als gemeinnützige wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts, regelt ihre Finanzierung, Aufgaben (Sammlung, Forschung, Vermittlung) und ihre interne sowie externe Aufsicht.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur12/1/2009XXIV
Kulturpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert die Albertina als gemeinnützige wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts, regelt ihre Finanzierung, Aufgaben (Sammlung, Forschung, Vermittlung) und ihre interne sowie externe Aufsicht.

Schwerpunkte

  • Die Albertina ist als wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zugeordnet und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
  • Die Sammlungsbestände werden nach museologischen, konservatorischen und sicherheitstechnischen Standards bewahrt und regelmäßig dokumentiert.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schmied Claudia, Dr. © Parlamentsdirektion

Schmied Claudia, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.