Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur12/1/2009XXIV
Wissenschaft
Kulturpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung definiert das Naturhistorische Museum als gemeinnützige Wissenschaftsanstalt des Bundes, regelt deren Finanzierung, Aufgaben in Sammlung, Forschung und Vermittlung sowie die interne Organisationsstruktur.Schwerpunkte
- Das NHM ist eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts, die unter Aufsicht der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur steht.
- Die Anstalt verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und finanziert sich aus Bundeszuwendungen, sonstigen Förderungen, eigenen Einnahmen (Eintritt, Publikationen, Gastronomie etc.) sowie Spenden.
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