<!--[-->Änderung der Pharmakovigilanz‑Verordnung 2006 (2009)<!--]-->
Änderung der Pharmakovigilanz‑Verordnung 2006 (2009)
Verordnung vom 16.02.2009

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 ergänzt die Pharmakovigilanz‑Verordnung 2006, erweitert die Definition zugelassener Arzneimittel, führt neue Meldungspflichten ein und legt elektronische Übermittlung mit qualifizierter Signatur fest.
Bundesministerium für Gesundheit2/16/2009XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2009 ergänzt die Pharmakovigilanz‑Verordnung 2006, erweitert die Definition zugelassener Arzneimittel, führt neue Meldungspflichten ein und legt elektronische Übermittlung mit qualifizierter Signatur fest.

Schwerpunkte

  • Die Definition zugelassener Arzneispezialitäten wird erweitert, sodass nun auch apothekeneigene und traditionelle pflanzliche Produkte eingeschlossen werden.
  • Ein neuer Meldungsgrund „Unsachgemäßer Gebrauch“ wird eingeführt, definiert als unbeabsichtigte Anwendung entgegen den Fachinformationen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Stöger Alois, diplômé © Parlamentsdirektion

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.