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Krankenanstalten‑Rechnungsabschluss‑Berichtsverordnung (KRBV) – Berichtspflichten für landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenhäuser Verordnung vom 12/2/2009
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Bundesministerium für Gesundheit12/2/2009XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die KRBV legt fest, welche Finanz‑ und Leistungsberichte Krankenhäuser, die über den Landes­gesundheitsfonds finanziert werden, jährlich erstellen müssen. Sie definiert Inhalte, Formate, Fristen und Aufbewahrungspflichten und trat am 1. Jänner 2010 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Krankenhäuser, die über den Landesgesundheitsfonds finanziert werden – unabhängig von ihrer Rechtsform oder ob der Träger ein Unternehmer im Sinne des UGB ist.
  • Sie definiert zentrale Begriffe wie „Berichtswesen“, „Krankenanstalten‑Berichtssystem“ und das „Berichts‑Handbuch“, das als Leitfaden für alle Berichtspflichten dient.
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