Krankenanstalten‑Rechnungsabschluss‑Berichtsverordnung (KRBV) – Berichtspflichten für landesgesundheitsfondsfinanzierte Krankenhäuser
Verordnung vom 02.12.2009Zusammenfassung
Die KRBV legt fest, welche Finanz‑ und Leistungsberichte Krankenhäuser, die über den Landesgesundheitsfonds finanziert werden, jährlich erstellen müssen. Sie definiert Inhalte, Formate, Fristen und Aufbewahrungspflichten und trat am 1. Jänner 2010 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit12/2/2009XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die KRBV legt fest, welche Finanz‑ und Leistungsberichte Krankenhäuser, die über den Landesgesundheitsfonds finanziert werden, jährlich erstellen müssen. Sie definiert Inhalte, Formate, Fristen und Aufbewahrungspflichten und trat am 1. Jänner 2010 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Krankenhäuser, die über den Landesgesundheitsfonds finanziert werden – unabhängig von ihrer Rechtsform oder ob der Träger ein Unternehmer im Sinne des UGB ist.
- Sie definiert zentrale Begriffe wie „Berichtswesen“, „Krankenanstalten‑Berichtssystem“ und das „Berichts‑Handbuch“, das als Leitfaden für alle Berichtspflichten dient.
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